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Vorlage - 2024/0528
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Gemäß § 35 der EigBetrVO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
Entsprechend § 157 des NKomVG erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt.
Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2023 vorgelegt.
Gemäß dem Bericht über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 79.463,06 € ab.
Der Jahresabschluss 2023 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt.
Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.20223: Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 22.11.2024 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2023 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2023 dar und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.
Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.
Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2023 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt:
Prüfungsbemerkung zu Punkt 2. Grundsätzliche Feststellungen:
„Die in § 5 Absatz 1 dieser Dienstanweisung festgelegten Unterrichtungspflicht wurde zwar eingehalten, der festgelegte Turnus (mindestens halbjährlich) jedoch nicht.“
Stellungnahme: Die Zwischenberichte über die wirtschaftliche Entwicklung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Sehnde GmbH für das Haushaltsjahr 2023 wurden im Rahmen von Beschlussvorlagen erstellt und im Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als zuständigen Betriebsausschuss vorgestellt und erläutert. Die zeitliche Verzögerung dieser Unterrichtung ist darauf zurückzuführen, dass mit belastbaren Zahlen gearbeitet wurde, wozu unter anderem die Erstellung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerung Sehnde GmbH erforderlich ist. Die Dienstanweisung wird dahingehend angepasst, dass eine Unterrichtung für das erste und zweite Halbjahr erfolgt. Damit werden zusätzliche unterjährige Unterrichtungen, die ohne gesicherte Grundlage erstellt werden müssen, vermieden.
Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023: „Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten.“ Stellungnahme: Im Bereich der Betriebsabrechnung im Fachdienst Finanzen gab es zum Beginn des Jahres 2024 einen Personalwechsel. Auf Grund der damit verbundenen Einarbeitung etc. war es nicht möglich, die gesetzlichen Fristen zur Erstellung des Jahresabschlusses einzuhalten. Für die Folgejahre wird darauf hingewirkt, die Jahresabschlüsse zeitgerecht zu erstellen. Darüber hinaus musste zur abschließenden Ermittlung des Betreiberentgeltes der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2023 vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Sehnde zum 31.12.2023 - Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes
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