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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0530
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2023 in der mit der Beschlussvorlage 2024/0530 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt die Zwischenkalkulation 2024 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2025.
Sachverhalt:Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2023 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 128.866,09 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von rund 132 % entspricht. Der Gebührensatz für die Straßenreinigung beträgt 2,16 €. Dieser wurde ab 2023 angehoben, um die negativen finanziellen Auswirkungen des Ukrainekrieges abzufangen. Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 wurde ein Überschuss von 27.300 € berechnet. Der Grund für die hohe Abweichung liegt darin, dass die Kostensteigerungen falsch eingeschätzt und somit die Ansätze insbesondere bei der Haltung von Fahrzeugen und der Kostenerstattung an die Abfallwirtschafft Region Hannover zu hoch angesetzt wurden.
Die Zwischenkalkulation des Jahres 2024 beruht auf den bis September entstandenen sowie bis Ende dieses Jahres voraussichtlichen Kosten. Danach wird nach heutigem Stand ein Überschuss von 108.800 € erwirtschaftet werden. Hier wurde ursprünglich mit einem Überschuss von 85.500 € gerechnet.
Die Gebührenkalkulation 2025 basiert darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Auch wird davon ausgegangen, dass die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover bis Ende 2025 fortgesetzt wird. Die Kosten im Bereich des Winterdienstes sind auf der Grundlage eines durchschnittlichen Winters kalkuliert. Infolgedessen würde im Jahr 2025 bei einem unveränderten Gebührensatz von 2,16 € ein Überschuss von 91.400 € entstehen.
Im Hinblick auf den erwirtschafteten Überschuss in 2023 und den Vorgaben des NKAG, Überschüsse und Fehlbeträge kurzfristig auszugleichen, ist es notwendig, die Gebühr entsprechend anzupassen. Es wird vorgeschlagen, die Straßenreinigungsgebühr auf 1,56 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge zu senken. Damit wird in 2025 ein voraussichtlicher Fehlbetrag von 22.300 € entstehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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