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Vorlage - 2024/0534  

Betreff: Beauftragung eines Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Energieversorgung Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
06.11.2024 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu  
    fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH  

   erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der

   Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, den Auftrag für die Prüfung des

   Jahresabschlusses 2024 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner aus

   Bremen zu erteilen und d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der

   Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der

   Gesellschafterversammlung der EVS zuzustimmen.

   Dementsprechend wird d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafter- 

   versammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH von d. Vertreter*in der Stadt

   Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu

   dieser Beschlussfassung angewiesen.

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Sachverhalt:

Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) legt fest, dass von d. jeweiligen Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehören auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) und damit auch die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der EVS für Beschlüsse zur Beauftragung der Prüfung der Jahresabschlüsse der EVS auch einer Weisung des Rates bedarf.

 

 

 

Der Aufsichtsrat der EVS wird am 05.11.2024 voraussichtlich folgenden Beschluss fassen:

 

„Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner (Bremen) zu erteilen.“

 

Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Bestellung des Wirtschaftprüfers zuzustimmen und d. Vertreter*in der SWS in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

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