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Vorlage - 2024/0534
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner aus Bremen zu erteilen und d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS zuzustimmen. Dementsprechend wird d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafter- versammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH von d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu dieser Beschlussfassung angewiesen. Sachverhalt:Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) legt fest, dass von d. jeweiligen Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehören auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) und damit auch die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der EVS für Beschlüsse zur Beauftragung der Prüfung der Jahresabschlüsse der EVS auch einer Weisung des Rates bedarf.
Der Aufsichtsrat der EVS wird am 05.11.2024 voraussichtlich folgenden Beschluss fassen:
„Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner (Bremen) zu erteilen.“
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Bestellung des Wirtschaftprüfers zuzustimmen und d. Vertreter*in der SWS in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./. |