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Vorlage - 2024/0535
Beschlussvorschlag:Zur Kenntnisnahme.
Sachverhalt:Gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung und § 5 der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes schriftlich zu unterrichten.
Von daher wird dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschuss, der Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung für das 2. Halbjahr 2023 als Anlage zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt.
Nach dem Haushaltsplan 2023 war zum Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 500.000 € vorgesehen. Nach dem vorliegenden vorläufigen Zwischenergebnis kann dieser Betrag um 449.566 € auf 50.434 € verringert werden.
Die Hauptgründe für die Verbesserung sind im Wesentlichen auf die Minderaufwendungen für das an die Stadtwerke Sehnde GmbH zu zahlende Betreiberentgelt zurückzuführen. Hier insbesondere der Bestandteil Kapitalkosten in Form von Zinsen und Tilgungen sowie erheblich geringere Abschreibungen.
Die Ansätze und vorläufigen Ergebnisse sind im anliegenden Zwischenbericht, der die Ergebnisrechnung sowie die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung und zum Betreiberentgelt beinhaltet, aufgeführt. Detaillierte Ausführungen zu den Einzelpositionen werden im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste vorgetragen.
Dieses Zwischenergebnis beruht noch auf vorläufigen Zahlen. Da der Jahresabschluss jedoch bereits erstellt ist und derzeit durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft wird, kann es nur noch zu sehr geringfügigen Abweichungen gegenüber dem hier vorgestellten Ergebnis kommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Zwischenbericht Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde, 2. Halbjahr 2023
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