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Vorlage - 2024/0536
Beschlussvorschlag:Zur Kenntnisnahme. Sachverhalt:Gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung und § 5 der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes schriftlich zu unterrichten. Von daher wird dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschuss, der Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung für das 1. Halbjahr 2024 als Anlage zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt. Die Ansätze und Ergebnisse sind im anliegenden Zwischenbericht, der die Ergebnisrechnung, sowie die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung und zum Betreiberentgelt beinhaltet, aufgeführt. Nach dem Haushaltsplan 2024 war zum Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 916.000 € vorgesehen. Nach dem vorliegenden vorläufigen Zwischenergebnis kann der Betrag um 379.325 € auf 536.675 € verringert werden. Die Hauptgründe für die Verbesserung sind im Wesentlichen auf die Minderaufwendungen für das an die Stadtwerke Sehnde GmbH zu zahlende Betreiberentgelt zurück zu führen. Hier insbesondere der Bestandteil Kapitalkosten in Form von Zinsen und Tilgungen, sowie erheblich geringere Abschreibungen. Dieses Zwischenergebnis beruht, wie bereits erläutert, überwiegend noch auf vorläufigen Zahlen. Von daher kann und wird es noch zu Abweichungen und Änderungen im Jahresergebnis kommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Zwischenbericht Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde, 1. Halbjahr 2024
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