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Vorlage - 2024/0537
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschuss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt keine Kosten für Teilnehmende am Zweiten Bildungsweg der VHS Hannover zu übernehmen und die Kooperationsvereinbarung nicht zu unterzeichnen. Sachverhalt:Anfang dieses Jahres hatte die Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule in Hannover (VHS Hannover) über die VHS Hannover Ostkreis zu den Rahmenbedingungen des dort angebotenen Zweiten Bildungsweges und zum Thema „Kostenübernahme“ für Teilnehmende aus den Umlandkommunen informiert und eine Kooperationsvereinbarung als Grundlage für die Kostenübernahme entwickelt.
Nachdem der Rat der Stadt Hannover nunmehr diesem Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der VHS Hannover zugestimmt hat, wird diese zum Frühjahrsemester 2025 nur noch Teilnehmende aus den Umlandkommunen aufnehmen können, die sich an den Kosten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung beteiligen.
Da bereits Anmeldungen für das kommende Frühjahrsemester (Beginn Januar 2025) bei der VHS Hannover eingehen, bittet sie nunmehr um Abschluss der Kooperationsvereinbarung, damit sie in die konkreten Kursplanungen gehen kann.
Das von der VHS Hannover – ohne Beteiligung der Umlandkommunen – entworfene Muster für die Kooperationsvereinbarung und die Übersicht der Kostenkalkulation der VHS Hannover sind beigefügt. Nach der Kooperationsvereinbarung in Verbindung mit der Gebührenkalkulation ist pro Jahr und Teilnehmenden mit einem Kostenbeitrag der Kommune von rd. 4.465 € (Teilnehmer*in ohne Gebührenermäßigung) bzw. rd. 4.850 € (bei Gebührenermäßigung für Teilnehmer*in) auszugehen. Laut Statistik der VHS Hannover lag die Zahl der Teilnehmenden in den Vor-Coronajahren 2018 und 2019 bei jeweils 8, sodass die Stadt Sehnde bei Abschluss der Vereinbarung mit einem jährlichen Beitrag von ca. 37.000,- € kalkulieren müsste. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss der Vereinbarung besteht nicht. Aus Sicht der Stadt Sehnde handelt es sich bei der Förderung des 2. Bildungsweges um eine Leistung der Arbeitsverwaltung und damit der Region Hannover / Jobcenter. Die Stadt Sehnde ist lediglich Schulträgerin in Bezug auf den 1. Bildungsweg.
Im Entwurf des Haushaltsplans 2025 sind keine Haushaltsmittel für eine Kostenbeteiligung (Zuschuss an die VHS Hannover) vorgesehen.
Die Entwürfe der Kooperationsvereinbarung und der Kostenübersicht sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Kooperationsvereinbarung - Kostenübersicht
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