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Vorlage - 2024/0542  

Betreff: Aufhebung der Richtlinie des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Sehnde vom 01.04.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
11.11.2024 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
21.11.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtline des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Sehnde vom 01.04.2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu

fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt

 1. Die Richtlinie des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Sehnde vom 01.04.2022               aufzuheben und auf die Durchführung der Wahl des Kinder- und Jugendbeirates im               Jahr 2024 zu verzichten.

 2. Die Verwaltung wird beauftragt eine neue Satzung für den Kinder- und  Jugendbeirat innerhalb der kommenden sechs Monate zu erstellen.

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Sachverhalt:

Die für dieses Jahr notwendige Neuwahl des Kinder- und Jugendbeirates gemäß der vom Rat der Stadt Sehnde am 31.03.2022 beschlossenen Richtlinie des Kinder- und Jugendbeirats musste aufgrund fehlender Kandidat*innen für die Neuwahl ausgesetzt und auf das kommende Jahr verschoben werden. Nach der öffentlichen Bekanntgabe dieses Sachverhalts ist die Regionswahlleitung / Kommunalaufsicht an die Stadtverwaltung herangetreten, um die Rechtssicherheit dieses Vorgehens zu prüfen.

 

Diese Prüfung ergab einerseits, dass eine Verschiebung der Wahl gemäß der geltenden Richtlinie nicht rechtens ist. Eine Verschiebung und/oder das Aussetzen der Wahl würde in der Folge gegen § 85 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 NKomVG verstoßen, wonach der Bürgermeister die Beschlüsse des Rates der Stadt Sehnde auszuführen hat und der Beschluss sieht die regelmäßige Neuwahl anhand der gültigen Richtlinie vor. Aus diesem Grund ist eine Aufhebung der Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich.  

 

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die gewählte Form einer Richtlinie nicht die korrekte Rechtsform für das Gremium Jugendbeirat ist und hier eine Satzung zu erstellen ist. Damit wie geplant im kommenden Jahr eine rechtskonforme Wahl des Kinder- und Jugendbeirates stattfinden kann, ist die neue Satzung binnen der kommenden sechs Monate zu beschließen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Richtlinie des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Sehnde vom 01.04.2022i

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtline des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Sehnde vom 01.04.2022 (49 KB)