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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0548
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 u. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 3 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 3 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 3 zur Beschlussvorlage 2024/0548 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II“, 5. Änderung als Satzung und die Begründung sowie die 24. Berichtigung des Flächennutzungsplans dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 332 "Ortskern Neu II“, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II“, 5. Änderung im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2024 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.
Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 01.10.2024 bis einschließlich 01.11.2024. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 30.09.2024 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Die Region Hannover hat einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Eine Fristverlängerung bis zum 08.11.2024 wurde gewährt.
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 1 und 3 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Abwägungstabelle 3-1 2. Liste der beteiligten TÖB 3. Abwägungstabelle 3-2_4-2 4. Planzeichnung zum Satzungsbeschluss 5. Begründung zum Satzungsbeschluss 6. 24. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Die Fachbeiträge und weitere Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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