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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0560
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Der zurzeit gültige Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt unverändert 0,42 €/cbm.
Sachverhalt:Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2025 für den Eigenbetrieb – Stadtentwässerung Sehnde – mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2026 bis 2028 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Außerdem ist der Investitionsplan 2025 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2026 bis 2028 beigefügt. Der Investitionsplan ist gem. § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt worden und bedarf der Zustimmung des Rates. Die von der Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover geforderte Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2025 ist rechtlich nicht erforderlich. Auf Wunsch der Kommunalaufsicht wird die Haushaltssatzung 2025 ausschließlich nachrichtlich beigefügt. Der Frischwasserverbrauch und der damit verbundene Ertrag aus der Abwassermenge wird nach heutiger Schätzung im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2024 um 4.082 cbm auf 1.076.900 cbm steigen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurde die Prognose der zu veranlagenden versiegelten Flächen um 41.872 qm auf 1.932.725 qm reduziert. Die Schmutzwassergebühr wurde zum 01.01.2024 von 3,55 €/m³ auf 3,90 €/m³ angehoben. Die Gesamtsumme der Erträge beläuft sich auf 6.780.000 € und die der Aufwendungen ebenfalls auf 6.780.000 €. Folglich ist der Haushalt 2025 ausgeglichen. Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt, das nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag zu entrichten ist. Das Betreiberentgelt für das Haushaltsjahr 2025 steigt gegenüber dem Planansatz 2024 um 75.900 € auf 5.778.600 €. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 7 der Anlage „Haushaltsplan 2025“ zu dieser Beschlussvorlage im Einzelnen aufgeführt. Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2025 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben worden. Sie sind auf Seite 6 der Anlage „Haushaltsplan 2025“ erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Planansätze 2024 im Hinblick auf Abweichungen zum voraussichtlichen Ergebnis 2024 nicht überarbeitet wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Haushaltsplan 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche Haushaltssatzung
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