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Vorlage - 2024/0563
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, 2. Änderung, wird wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0563 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0563 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde und der Begründung dazu sowie der 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 25.10.2024. Aus der Öffentlichkeit sind Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen.
Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen. Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ und die als Anlage 3 beigefügte Begründung dazu sowie die als Anlage 4 beigefügte 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für den Bau eines Fahrradparkhauses mit Serviceangebot am S-Bahnhof Sehnde geschaffen werden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ wird gemäß § 13a BauGB, Bebauungspläne der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewendet werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Abwägungstabelle § 3 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, 2. Änderung, Planzeichnung -Entwurf- 3. Bebauungsplan Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, 2. Änderung, Begründung zum Entwurf 4. 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans, Bereich „Vor dem Bahnhof“, -Entwurf-
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