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Vorlage - 2025/0586  

Betreff: Bestätigung der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der hannIT AöR und Beschluss der 8. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
05.02.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Niederschrift Wahlergebnis
Satzung zur 8. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Satzung in abgeänderter Form

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den 

    Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) 1. Der Rat der Stadt Sehnde bestätigt die per Wahl vom 16.05.2024 gewählten

        Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen    

        kommunalen Anstalt HannIT AöR (hannIT).

        Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:

        Jörg Gilgen, Kerstin Möller, Markus Dietzschold, Nadine Knochenhauer, Martina  

        Fachmann, Melanie Jung

        Folgende Ersatzmitglieder werden bestätigt:

        Roland Krause, Ilona Strehl, Marion Brandes

 

    2. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die anliegende 8. Änderungssatzung zur

        Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR.

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Sachverhalt:

Nach den gemäß § 4 Abs. 6 der Anstaltssatzung der hannIT anzuwendenden Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei hannIT am 16. Mai 2024 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Entsprechend der Regelung in der Satzung der hannIT sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der hannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei der hannIT Beschäftigte Mitglied des Verwaltungsrates sein.

 

 

Durch Anpassung der Jahresabschlussanforderung um den Verweis auf die KomAnstVO entfällt das Erfordernis der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für hannIT, solange die Einordnung gem. HGB als große Kapitalgesellschaft noch nicht erfolgt.

 

Die gemeinsame kommunale Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR ist inzwischen auf 38 Träger angewachsen. Dieses Wachstum erfordert eine Anpassung der Satzung. Die derzeitige absolute Deckelung der Stimmanzahl bei 50 Stimmen verursacht durch das Umsatz- und Trägerwachstum der hannIT eine Verzerrung der Stimmanteile und soll daher auf eine relative Deckelung geändert werden, bei der der maximale Stimmrechtsanteil je Träger bei einer Stimme weniger als die Hälfte aller Stimmen liegt. Des Weiteren wird eine Sperrminorität eingeführt, so dass bei Gegenstimmen von mehr als 30% aller Stimmen ein Beschluss nicht gefasst werden kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

1. Niederschrift Wahlergebnis

2. Satzung zur 8. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche   

    Informationstechnologien AöR“, (hannIT)

3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag

4. Satzung in abgeänderter Form

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Niederschrift Wahlergebnis (280 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Satzung zur 8. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche (55 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Öffentlich-rechtlicher Vertrag (115 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Satzung in abgeänderter Form (277 KB)