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Vorlage - 0353/2014/09
Sachverhalt:Sachverhalt: Im Zuge der Beratungen der Arbeitsgruppe Brandschutzbedarfsplan wurde festgestellt, dass das 1972 errichtete Feuerwehrhaus Haimar keiner Überprüfung nach den einschlägigen Bestimmungen der DIN 14092-1 (Feuerwehrhäuser Teil 1-6) und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) standhält.
Bereits im derzeit noch gültigen Brandschutzbedarfsplan vom 13.07.2006 wurde das Feuerwehrhaus Haimar explizit als investitionsbedürftig mit aufgeführt (Schulungsraum zu klein; Erweiterung Sozialräume).
Noch besteht Bestandsschutz für das jetzige Feuerwehrhaus, jedoch würde dieser verloren gehen, sobald wesentliche Veränderungen an der Einrichtung vorgenommen werden.
Eine 2011 im Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften in Auftrag gegebene Planausarbeitung einer möglichen Erweiterung des Feuerwehrhauses hat ergeben, dass die räumliche Situation nicht ohne wesentliche Veränderungen am Gebäude zu lösen ist. Es sind zusätzliche Räumlichkeiten zu schaffen um nach Frauen und Männern getrennte Umkleiden, Duschen und WC`s zu schaffen. Ebenso fehlt ein Besucher WC und ein Lagerraum.
Noch problematischer stellt sich die Situation in der Fahrzeughalle dar. Hier können die Abstandsvorschriften der UVV nicht eingehalten werden. Selbst wenn alle baulichen Möglichkeiten ausgeschöpft würden, können die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, da Grenzabstände nicht einzuhalten sind. Auch eine Aufstockung des Gebäudes kommt aus dem vorgenannten Grund, sowie Problemen mit der Statik, nicht in Betracht.
Zurzeit wird im Feuerwehrhaus mittels einer Elektroheizung beheizt. Dies führt, auch hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz, zu einer Energieineffizienz.
Nach dem Vorgenannten ist die skizzierte Baulösung nicht wirtschaftlich und rechtlich prekär.
Anlage/n:Anlage/n:
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