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Ratsinformationssystem
Vorlage - 0364/2014/09
Sachverhalt:Herr Stephan Langer hat mit Schreiben vom 31.03.2014 mitgeteilt, dass er seinen Sitz im Rat der Stadt Sehnde niederlegt.
Nach § 52 Abs. 1 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Rat durch Verzicht; dieser ist dem Bürgermeister schriftlich zu erklären und kann nicht widerrufen werden.
Gem. § 52 Abs. 2 NKomVG ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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