Für den erstmaligen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage ist entsprechend § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Sehnde ein einmaliger Abwasserbeitrag zu erheben.
Mit dem Abwasserbeitrag werden die anteiligen Kosten für die Vorhaltung der öffentlichen Kanäle abgegolten.