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Abwasserbeiträge

Allgemeine Informationen

Für den erstmaligen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage ist entsprechend § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Sehnde ein einmaliger Abwasserbeitrag zu erheben.

Mit dem Abwasserbeitrag werden die anteiligen Kosten für die Vorhaltung der öffentlichen Kanäle abgegolten.

An wen muss ich mich wenden?

Für beitragsrechtliche Auskünfte ist bei der Stadt Sehnde der Fachdienst Finanzen, Herr Schmincke, zuständig.

Rechtsgrundlage
  • § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
  • Abwasserbeseitigungssatzungsatzung der Stadt Sehnde                                   
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