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Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats

Allgemeine Informationen

Sie können die folgenden Inhalte Ihres bereits bestehenden SEPA-Lastschriftmandats ändern:

  • Forderungsarten
  • Bankverbindung
Verfahrensablauf

Auch für eine Änderung der Bankverbindung oder Erweiterung der einzuziehenden Forderungen erteilen Sie bitte ein neues SEPA-Lastschriftmandat.

Die Löschung Ihrer vorherigen Bankverbindung erfolgt zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt. Sollten wir hierzu keine Angabe erhalten, wird das alte SEPA-Lastschriftmandat sofort durch das neu erteilte ersetzt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für die Zusendung des Formulars oder bei weiteren Fragen an die Mitarbeitenden der Stadtkasse.

Voraussetzungen

Für die Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats benötigen Sie eine von uns bereits erteilte Einzugsermächtigung.

Weitere Voraussetzung ist der Besitz eines Bankkontos bzw. die Vollmacht zur Erteilung von einer Abbuchungserlaubnis für das Bankkonto eines Dritten, sowie die Verpflichtung zur Begleichung von Forderungen bei der Stadt Sehnde, die das Abbuchungsverfahren unterstützt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen einen ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandat-Vordruck der Stadt  Sehnde. Dieser kann auch per E-Mail oder Fax an die Stadtkasse übermittelt werden.

Bei der Erteilung auf der Internetseite der Stadt Sehnde ist zur Verifizierung das Hochladen des Personalausweises erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, kann Ihre Bank eine Rücklastschriftgebühr erheben, die wir Ihnen in Rechnung stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie die in den Bescheiden angegebenen Fälligkeitstermine. Das SEPA-Mandat muss 5 Tage vor Fälligkeit in der Stadtkasse eingegangen sein.

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