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Anzeige über eine Kleine Lotterie / Kleine Ausspielung im Sinne des §11 NGlüSpG

Allgemeine Informationen

Sie planen eine Veranstaltung, bei der auch eine kleine Lotterie oder Ausspielung (zum Beispiel Geldpreise bei Tombola, Sachpreise bei Glücksrad) stattfinden soll? In diesem Fall ist es erforderlich, diese anzumelden. Die Summe der zu entrichtenden Entgelte darf dabei den Betrag von 40.000 Euro nicht übersteigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde, beim Fachdienst Ordnung und Recht, sofern eine Lotterie ausschließlich im Gebiet der Stadt Sehnde stattfinden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hierzu füllen Sie bitte das Formular aus und fügen die folgenden Dokumente an:

  • aktueller Auszug aus dem Vereinsregister / Handelsregister
  • Satzung
  • Gemeinnützigkeitsnachweis (letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
  • Gewinnplan (inkl. Auflistung aller Gewinne mit Wertangabe)
  • Vertrag
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Lotterie muss einen Monat vor Beginn bei uns angezeigt werden.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG)

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