Inhaltsbereich

Archivnutzung

Allgemeine Informationen

Das Stadtarchiv steht allen interessierten Bürger*innen für die Einsichtnahme in historische Dokumente auf Antrag und nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Machen Sie in ihrer Anfrage bitte möglichst ausführliche Angaben zu ihrem Forschungsthema oder der/den gesuchten Person(en), dies erleichtert die Recherche und erhöht die Wahrscheinlichkeit des Auffindens relevanter Archivalien erheblich.

Der Erschließungsstand und damit die Nutzbarkeit des vorhandenen Archivguts schreitet stetig voran. Es ist daher möglich, dass Anfragen, die beim ersten Mal zu keinem Ergebnis geführt haben zu einem späteren Zeitpunkt Unterlagen zutage fördern. Scheuen Sie sich also nicht Anfragen bei bleibendem Interesse nach ein bis zwei Jahren erneut zu stellen.

Je nach Art und Umfang der Anfrage und des Rechercheergebnisses erhalten Sie entweder eine schriftliche Auskunft oder können Archivgut vor Ort im Stadtarchiv einsehen.

Nach Terminabsprache ist eine Einsichtnahme in Archivgut innerhalb der folgenden Zeiten möglich:

Montags - Mittwochs     08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstags                  08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitags                         08:00 - 12:00 Uhr

Beachten Sie bitte die weiterführenden Hinweise zur Archivnutzung unter dem Reiter "Archivnutzung" auf der Seite des Stadtarchivs

An wen muss ich mich wenden?

Leiterin des Stadtarchivs Sehnde ist Frau Maja Wielińska.

Das Archiv ist folgendermaßen erreichbar:
◾ Telefon: 0171 9433172
◾ E-Mail:
◾ Postanschrift: Stadtarchiv Sehnde, Nordstraße 21 in 31319 Sehnde
◾ Besuchsadresse: Stadtarchiv Sehnde, Müllinger Straße 1a in 31319 Sehnde-Müllingen

Welche Unterlagen werden benötigt?

◾ ausgefüllter Benutzungsantrag (siehe unten)
◾ ggf. Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Für familiengeschichtliche Recherchen werden entsprechend des Kostentarifs zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Sehnde Gebühren erhoben.
Die Beantwortung von Anfragen zu heimatkundlichen und wissenschaftlichen Zwecken sowie im Rahmen einer schulischen oder beruflichen Ausbildung ist unentgeltlich.

Anträge / Formulare
Zurück