Die Information, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA):
Das Bundesnaturschutzgesetz stellt einen kleinen Teil der Tier- und Pflanzenarten dieser Erde unter besonderen Schutz. Die Unterschutzstellung zieht ein Naturentnahme-Verbot sowie Besitz- und Handelsbeschränkungen für die entsprechenden Tiere und Pflanzen nach sich. Die Missachtung dieser Bestimmungen kann zur Einziehung der Tiere und Pflanzen sowie zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen.
Die Unterschutzstellung erstreckt sich sowohl auf lebende als auch auf tote Tiere und Pflanzen, auf ihre Entwicklungsformen, auf Teile von ihnen und auf die aus ihnen gewonnene Erzeugnisse. Es sind alsobeispielsweise Tierpräparate, Schmetterlingssammlungen, Eier, Elfenbein, Kaviar, Samen, Zwiebeln, Knollen, Stecklinge, Hölzer und Extrakte von Tieren bzw. Pflanzen vom Schutzbegriff mit erfasst.
Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart dem besonderen Schutz unterliegt, erhalten Sie mit WISIA (Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz) des Bundesamtes für Naturschutz.