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Befreiung von der Ausweispflicht beantragen

Allgemeine Informationen

Mit Ausweispflicht wird die Verpflichtung eines Bürgers bezeichnet, einen Ausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer Behörde vorzulegen. In Deutschland kann das entweder der Personalausweis oder der Reisepass sein.

Hinweis: Die Bestätigung ist nur in Verbindung mit dem abgelaufenen Dokument gültig und muss sorgfältig aufbewahrt werden.

Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht und dem abgelaufenen Dokument nicht durchgeführt werden.

Diese Bestätigung dient zum Beispiel zur Vorlage bei Banken und Behörden.

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind/ist.

Die Beantragung kann sowohl online oder durch persönliche Vorsprache einer oder eines Betreuenden oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

Voraussetzungen
  • Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Hauptwohnsitz in Sehnde

Die Voraussetzungen sind individuell und können nicht pauschal beantwortet werden. Die nachfolgende Aufzählung ist daher weder vollständig, noch führen die dort genannten Tatbestände automatisch zu einer Ausweispflichtbefreiung. Es handelt sich lediglich um mögliche Indizien:

Personen

  • für die ein Betreuer bestellt ist oder die handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von einer oder einem mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten wird.
  • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis über einen vorliegenden Pflegegrad III oder höher
  • den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  • Vollmacht für die/den Überbringende/n des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragstellende noch schreibfähig ist)
  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Betreuerausweis der bevollmächtigten Person beziehungsweise des Betreuers oder der Betreuerin
Rechtsgrundlage
  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
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