Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Erdbestattungen sollen innerhalb von 8 Tagen seit dem Eintritt des Todes erfolgen. Urnen sind innerhalb von zwei Monaten nach der Einäscherung beizusetzen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen in Niedersachsen gesetzliche Friedhofspflicht.
Bei einem Todesfall besteht die Pflicht, unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt zu verständigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt nach der Leichenschau eine Todesbescheinigung aus, welche dem Standesamt der Stadt Sehnde zuzuleiten ist.
Zur Bestattung verpflichtet sind in dieser Reihenfolge:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder)
- Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Geschwister
Veranlasst keine dieser Personen die Bestattung, so hat die zuständige Stelle des Sterbe- oder Auffindungsortes für die Bestattung zu sorgen; in diesem Fall bestimmt sie über Art und Ort der Bestattung.