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Datenschutz

Allgemeine Informationen

Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD).

Im öffentlichen Bereichwirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger und vor allem übermäßiger Datenspeicherung durch staatliche Stellen. Dieser Schutz wird vor allem durch den Grundsatz der Datenerhebung beim Betroffenen, das Erforderlichkeitsprinzip sowie durch Zweckbindungsregelungen und die unabhängige Kontrolltätigkeit des LfD gewährleistet. Örtlich zuständig ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Sehnde, der BürgerInnen-Eingaben in Bezug auf das Recht zur informationellen Selbstbestimmung bearbeitet.

In Niedersachsen wacht daneben, wie in allen anderen Bundesländern, eine Aufsichtsbehörde auch über die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gegenüber privaten Stellen mit Sitz in Niedersachsen ist ebenfalls der LfD.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen:

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