Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt bewirken, dass die Angabe zum Geschlecht in einem deutschen Personenstandsregistereintrag geändert oder gestrichen wird.
Dabei können auch neue Vornamen bestimmt werden; entspricht der jetzige Vorname nicht mehr dem neuen Geschlechtseintrag, sind neue Vornamen zu wählen.
Entsprechendes gilt unter bestimmten Voraussetzungen, wenn es keinen deutschen Registereintrag gibt.