Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
Ganztagsschulen richten für ihre Schüler*innen in der Regel an vier Tagen pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die in offener Form organisiert sind (Grundschulen der Stadt Sehnde). Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schüler*innen oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Die Kooperative Gesamtschule in Sehnde ist so eine teilgebundene Ganztagsschule. Schüler*innen im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.