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Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Allgemeine Informationen

Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden.

Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt.

Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der Bauherr zusammen mit der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die das Bauvorhaben erfüllen muss.

Die Bauherrin/der Bauherr kann verlangen, dass anstelle eines Mitteilungsverfahrens ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Im Baugenehmigungsverfahren fallen höhere Gebühren an und die Bearbeitungszeit ist im Regelfall länger.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Region Hannover. Diese leitet die Mitteilung an die Stadt Sehnde, zu Prüfung der Erschließung, weiter.

Zuständige Stelle

Bauaufsicht der Region Hannover
Höltystraße 17
30171 Hannover

Link zur Bauaufsicht der Region Hannover

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Diese richten sich nach der Art des Bauvorhabens. Welche Bauvorlagen für das Bauvorhaben einzureichen sind, weiß die Entwurfsverfasserin/der Entwurfsverfasser.

Die notwendigen Unterlagen sollten in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren bei der Stadt Sehnde und der Bauaufsicht Region Hannover an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit dem Bau darf erst begonnen werden, sobald die Bestätigung der Stadt Sehnde, dass die Erschließung gesichert ist, vorliegt.

Diese Bestätigung ist seitens der Stadt Sehnde innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen bei der Stadt auszustellen.

Was sollte ich noch wissen?

Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Baumaßnahme der Baugenehmigung bedarf oder nicht, kann vor Ausführung der Maßnahme eine Auskunft bei der Bauaufsicht Region Hannover eingeholt werden. Bestimmte bauliche Anlagen Baumaßnahmen sind verfahrensfreie Baumaßnahmen und bedürfen keiner Mitteilung.

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