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Gesamtschule

Allgemeine Informationen

In der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden Schüler*innen des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet. Die KGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Die KGS umfasst den Hauptschul-, den Realschul- sowie den Gymnasialzweig und ggf. die gymnasiale Oberstufe.

Der Unterricht findet in der KGS überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden statt, kann sich im Einzelfall aber auch nach Schuljahrgängen gliedern. Für den Fachunterricht im schulzweigspezifischen Unterricht der KGS gelten die Kerncurricula der jeweiligen Schulform. Der Lehrplan im schulzweigübergreifenden Unterricht orientiert sich an den Kerncurricula der entsprechenden weiterführenden Schulformen im Sekundarbereich I oder der Integrierten Gesamtschule.

An der KGS können die Schüler*innen dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die Vorschriften der entsprechenden Schulformen.

An der nach Schuljahrgängen gegliederten KGS wird die allgemeine Hochschulreife nach dreizehn Schuljahren vergeben. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Kooperativen Gesamtschule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundschulzeugnis

Es werden ggf. noch weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an Frau Kindel.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise für das übernächste Schuljahr bekanntgegeben. Dieser wird erfahrungsgemäß im Mai liegen.

Anträge / Formulare
  • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
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