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Grundsicherung

Allgemeine Informationen

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Die soziale Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Unterschied zu Versichertenrenten und Erwerbsminderungsrenten stehen Leistungen der sozialen Grundsicherung jedoch nicht unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung zu. Die soziale Grundsicherung ist - wie die Sozialhilfe - eine von einer Bedürftigkeit abhängige Sozialleistung. 

Aufgabe der sozialen Grundsicherung ist es, den notwendigen Lebensunterhalt von älteren Menschen und von dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen auf dem Niveau der Sozialhilfe sicherzustellen. Diese sollen durch die Leistungen der Grundsicherung bei Sozialhilfebedürftigkeit so gestellt werden, wie bedürftige Erwerbsfähige im Sozialgesetzbuch Zweites Buch und wie nicht erwerbsfähige Bedürftige im Sozialhilferecht gestellt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Diese wirkt auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück.

Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.

Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

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