Bitte übersenden Sie Ihr Anliegen schriftlich (auch per E-Mail) mit allen benötigten Daten (Grundbuchblatt, Gemarkung, Flur, Flurstück). Bestenfalls mit einem aktuellen Grundbuchauszug.
Inhaltsbereich
Löschungsbewilligungen / Rückauflassungsvormerkungen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Anträge auf Löschung von Rückauflassungsvormerkungen:
- Frau Nadine Jobst (Bolzum, Bilm, Ilten, Höver, Wassel, Wehmingen, Wirringen, Müllingen)
- Frau Stephanie Schönekäss (Sehnde, Rethmar, Gretenberg, Klein Lobke, Evern, Dolgen, Haimar)
Keine gesetzlichen Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen!