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Löschungsbewilligungen / Rückauflassungsvormerkungen

Allgemeine Informationen

Bitte übersenden Sie Ihr Anliegen schriftlich (auch per E-Mail) mit allen benötigten Daten (Grundbuchblatt, Gemarkung, Flur, Flurstück). Bestenfalls mit einem aktuellen Grundbuchauszug.

An wen muss ich mich wenden?

Anträge auf Löschung von Rückauflassungsvormerkungen:

  • Frau Nadine Jobst (Bolzum, Bilm, Ilten, Höver, Wassel, Wehmingen, Wirringen, Müllingen) 

  • Frau Stephanie Schönekäss (Sehnde, Rethmar, Gretenberg, Klein Lobke, Evern, Dolgen, Haimar)

Keine gesetzlichen Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen!

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