Parkerleichterungen für behinderte Menschen (gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Einen Parkausweis können schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Der Parkausweis ist personenbezogen, d.h. er kann eingesetzt werden, wenn der Mensch mit Behinderung das Auto selbst fährt oder gefahren wird.
Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Sehnde) zu stellen. Der Parkausweis wird befristet und in stets widerruflicher Weise erteilt.
Für die Ausstellung eines Behindertenparkausweises entstehen keine Kosten.
Überblick über die Parkausweise für behinderte Menschen
blauer Parkausweis
(Gilt in Europa)
oranger Parkausweis
(Gilt in Deutschland)
Der EU-einheitliche blaue Parkausweis wird erteilt an:
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
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Der nationale orange Parkausweis wird folgenden Personengruppen ausgehändigt:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Der orangefarbene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol. |
Die eigentliche Feststellung der Schwerbehinderung sowie der Merkzeichen ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover zu beantragen (Telefonnummer: 0511 / 89701-0).