Die Stadt Sehnde kann im Rahmen ihres Haushaltsplanes Mittel für Zuwendungszwecke bereitstellen. Die Mittel dienen gemeinnützigen Zwecken im Interesse der Einwohner*innen und der Belange der Natur und Umwelt in der Stadt.
Um ein einheitliches Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen in der Stadt Sehnde sicherzustellen gibt es die Zuwendungsrichtlinie, diese enthält allgemein verbindliche Vorgaben für die Zuwendungsbearbeitung. Die besonderen Voraussetzungen sind in den speziellen Förderrichtlinien der Stadt Sehnde geregelt.
Zuwendungen sind zweckgebundene Geldleistungen öffentlich-rechtlicher Art, die die Stadt Sehnde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung erbringt, ohne dass der/die Empfänger*in vor der Vergabeentscheidung einen dem Grunde und der Höhe nach bestimmten Rechtsanspruch hat und ohne, dass ein unmittelbarer Leistungsaustausch stattfindet.