Hinweis: Laut der Tarifnummer 21. des Kostentarifs zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) der Stadt Sehnde betragen die Kosten für die Genehmigungen von Sondernutzungen gem. § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes 16,00 bis 155,00 Euro.
In der Regel liegen die Kosten für die Genehmigung einer zweiten Zufahrt bei 90,00 Euro.
Sobald Ihr Antrag geprüft und bearbeitet wurde, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Erst dann sind die Kosten fällig und können auf das im Bescheid angegebene Konto überwiesen werden.