Bitte füllen Sie alle Felder aus:
Hinweis: Diese Erklärung gilt für alle von der steuerschuldenden Person aufgestellten Geräte für die eine Steuerpflicht gemäß der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde besteht.
Die Steuererklärung ist bis zum 10. des Folgemonats bei der Stadt Sehnde vorzulegen.
Der Steuersatz beträgt 19 % der Bruttokasse.
Hinweis: Verwenden Sie bitte bei mehr als 12 Geräten ein zweites Formular.
Angaben zu Gerät 1:
Angaben zu Gerät 2:
Angaben zu Gerät 3:
Angaben zu Gerät 4:
Angaben zu Gerät 5:
Angaben zu Gerät 6:
Angaben zu Gerät 7:
Angaben zu Gerät 8:
Angaben zu Gerät 9:
Angaben zu Gerät 10:
Angaben zu Gerät 11:
Angaben zu Gerät 12:
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