Ab sofort gilt sowohl für sämtliche Teilnehmende an den Sitzungen der kommunalen Gremien als auch für alle Zuschauende die 3G-Regelung.
Es muss ein gültiges Zertifikat über den vollständigen Impfschutz, ein gültiger Genesenennachweis oder eine max. 24 Stunden alte negative Corona-Testbescheinigung vorgelegt werden.
Ein von Zuschauenden allein durchgeführter Selbsttest wird seitens des Inhabers des Hausrechtes nicht als 3G-Nachweis akzeptiert. Es wird eine Sichtkontrolle durch Mitarbeitende der Verwaltung geben.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht im gesamten Gebäude, in dem die jeweilige Sitzung stattfindet. Sobald der Sitzplatz eigenommen wurde, kann die Bedeckung abgenommen werden.