Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßige oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Online-Beantragung der Übermittlungssperre finden Sie hier.