Der Antrag auf Erteilung einer Zustimmung gem. § 125 i. V. m. § 127 TKG für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien sowie Glasfaserleitungen ist mindestens drei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei dem Fachdienst Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz einzureichen. Dem Antrag ist ein Lageplan im Maßstab 1:1000 sowie eine Trassenerläuterung beizufügen.
Kleinbaumaßnahmen mit einem geringen Umfang wie z.B. die Herstellung eines Hausanschlusses mit einer Leitungstrassenlänge < 10 m sowie zu erwartende punktuelle Leitungs- und Kabelstörungen sind dem Bereich Straßen der Stadt Sehnde anzuzeigen.
In diesem Fall ist auch eine verkehrsrechtliche Anordnung für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum gem. § 45 Abs. 1 und Abs. 6 StVO bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Sehnde zu beantragen. Hier gelangen Sie zu dem Online-Antrag!