Rechtsgrundlage für die Befreiung ist § 1 Absatz 3 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG). Diese dient lediglich zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc., anstelle eines Ausweisdokumentes.
Die Befreiung kann auch zeitlich begrenzt sein und wieder durch Beantragung eines Ausweisdokumentes aufgehoben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Immobilität sowie der Pflegegrad 3 bei der Antragstellung nachgewiesen werden müssen. Außerdem ist dem Antrag das alte Ausweisdokument beizufügen.