Gemäß der Friedhofsatzung der Stadt Sehnde werden im Falle der Genehmigung der vorzeitigen Rückgabe pro volles Jahr der restlichen Ruhefrist Gebühren erhoben. Eine Erstattung oder Verrechnung der bereits geleisteten Gebühren für die Laufzeit der Ruhefrist erfolgt nicht.
Nach Einreichen Ihres Antrages erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung wird die Einebnung der Grabstelle in Auftrag gegeben und die Grabstelle innerhalb von 3 Monaten eingeebnet.