Sehnde setzt sein Energetisches Quartierskonzept um und weitet dies aus
Ende 2018 startete Bolzum im Rahmen eines Förderprojekts eine Klimaschutz-Initiative. Von den fünf Verbundpartner*innen (auch Region Hannover, Stadt Sehnde, AWO Region Hannover, ev. Kirchengemeinde Bolzum) übernahm der genossenschaftlich geführte Dorfladen Bolzum die Projektleitung. Gefördert wurde das vierjährige Projekt „GutKlima: Gutes Klima im Dorf – klare Zukunft im Blick. Bolzum auf dem Weg zur KlimaNachbarschaft“ [offiz. Homepage] vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sowie von der Region Hannover. Ziel war es in der Gemeinschaft Ideen zu entwickeln und umzusetzen, die Klimaschutz noch stärker in den Alltag und in eine nachhaltige Dorfentwicklung integrieren.
Eine Maßnahme aus dem GutKlima-Aktionsplan ist das Energetische Quartierskonzept Bolzum-Wehmingen. Im April 2023 beauftragte die Stadt Sehnde einen externen Dienstleister mit der Erstellung eines Energetischen Quartierskonzepts (Erklärvideo) für die Ortsteile Bolzum und Wehmingen.
© Stadt Sehnde© Stadt Sehnde
Im Ergebnis dieses Konzepts werden Wege aufgezeigt, wie das Quartier bis 2035 klimaneutral gestaltet werden kann. Ein Kernbestandteil ist dabei ein Maßnahmenpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern.
© Stadt Sehnde |
Die größten Potentiale zur Erreichung der Klimaneutralität lassen sich bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands sowie bei der Erschließung von Solarstrom und -wärme erkennen. Darüber hinaus ist vor allem eine Verbesserung und Stärkung des Bahn-, Bus- und Radverkehrs anzustreben. |
Im Allgemeinen verfolgen Energetische Quartierskonzepte einen integrierten Ansatz und haben damit die lokale Lebensqualität in Gänze zum Inhalt. Hingegen konzentriert sich eine Kommunale Wärmeplanung auf die Wärmeversorgung, die konzeptionell in der Fläche zu betrachten ist.
© EnergieWerkStadt® eG |
Folglich schafft die Kommunale Wärmeplanung wesentliche Rahmenbedingungen für Energetische Quartierskonzepte und ist eng mit ihnen verzahnt.
|
Die aus dem Energetischen Quartierskonzept Bolzum-Wehmingen gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse werden auf die Kommune flächendeckend ausgeweitet. Denn das übergeordnete Ziel ist die bestmögliche kommunale Lebensqualität und die Klimaneutralität der gesamten Kommune. Dabei ist eine aktive Beteiligung der Bürger*innen und Unternehmen zentral für den Erfolg. Aktuell steht die Erstellung dieses Konzepts kurz vor dem Abschluss und es wurden die ersten Schritte zur örtlichen Umsetzung und kommunalen Ausweitung eingeleitet (Stand: 12/2024).
Alles Aktuelle und geplante Veranstaltungen zum Thema Energetisches Quartierskonzept Bolzum-Wehmingen finden Sie unter den gleichnamigen Rubriken direkt auf der Homepage. Weitere allgemeine Informationen zum Thema finden Sie hier:
Informationen der Begleitforschung Energetische Stadtsanierung
Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Für alle fachlichen Fragen und Anregungen steht Ihnen der Klimaschutz- u. Sanierungsmanager Timo Rogge als erster Ansprechpartner gern zur Verfügung. Ab dem 7.1.25 ist Herr Rogge auch …
… vor Ort (1. OG). Sprechen Sie persönlich über Ihr Anliegen, gern spontan. In dieser Zeit bietet Herr Rogge auch Beratungen zu den Themen der o.g. Handlungsfelder, wie z.B. „Bauen und Sanieren“, an. Dieses Angebot geht aus dem Energetischen Quartierskonzept Bolzum-Wehmingen hervor. Dennoch richtet es sich ausdrücklich an alle Bürger*innen und Unternehmen unserer Kommune.
Häufige Fragen (FAQ)
Ein Quartier besteht – gemäß Definition des Fördermittelgebers KfW – aus mehreren flächenmäßig zusammenhängenden privaten und/oder öffentlichen Gebäuden einschließlich öffentlicher Infrastruktur (wie z.B. vorhandener oder geplanter gemeinsamer Wärmeversorgung). Das Quartier entspricht in der Regel einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgröße und kann auch ein im Rahmen der Städtebauförderung ausgewiesenes Gebiet sein. Quartiere können aus Bestandsgebäuden oder aus einer Mischung von Neubauten und Bestandsgebäuden bestehen.
Zentrales Ziel eines Energetischen Quartierskonzepts ist es herauszuarbeiten, welche Maßnahmen zukünftig Chancen und Möglichkeiten bieten ein Quartier bis zu einem bestimmten Zeitpunkt klimaneutral zu gestalten. Hierzu werden unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen entwickelt und Handlungsempfehlungen zu deren Umsetzung erarbeitet. Ein solches Konzept dient somit als wesentliche Entscheidungsgrundlage und Planungsunterstützung für die zukünftige Entwicklung des Quartiers. Im Fokus stehen die energetischen Potenziale der kommunalen und privaten Gebäude, die Gestaltung einer nachhaltigen Wärmeversorgung, die Nutzung erneuerbarer Energien, Potenziale für klimafreundliche Mobilität sowie die Themen Umweltbildung und Klimaanpassung. Ein Energetisches Quartierskonzept soll nicht nur den Klimaschutz, sondern auch den sozialen Zusammenhalt stärken und die Lebensqualität vor Ort erhöhen.
Die Bundesförderbank KfW sowie die N-Bank des Landes förderten 90 Prozent der Kosten. Der Eigenanteil der Stadt Sehnde wurde über den Personaleinsatz zweier Klimaschutzmanagerinnen geleistet. Der Förderantrag für das Projekt wurde gemeinsam von der Stadt Sehnde und einem externen Dienstleister erarbeitet. Dieser externe Dienstleister erstelle auch das Energetische Quartierskonzept. Die Erstellung wurde Ende 2024 abgeschlossen.
Da jeder Stadt- und Ortsteil andere Voraussetzungen und Möglichkeiten hat, werden Maßnahmen individuell auf die örtlichen Verhältnisse angepasst und darauf aufbauend ein Handlungsplan für mehr Klimaschutz im Quartier erarbeitet. Auch die Beratungsangebote orientieren sich an der Nachfrage vor Ort.
Bei der Entwicklung von Quartieren werden Nutzende und Gebäude nicht mehr individuell betrachtet, sondern Gegenstand einer übergeordneten Konzeptentwicklung auf Quartiersebene. Dadurch können zusätzliche Potenziale erhoben und Synergien genutzt werden, die für einzelne Nutzende bzw. Gebäudeeigentümer*innen nicht nutzbar sind, bspw. eine gemeinsame Wärmeversorgung oder eine kostengünstige Sammelbestellung von PV-Modulen. So können die verfügbaren Potenziale auch optimal hinsichtlich energetischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte ausgeschöpft werden.
Zudem kann ein Energetisches Quartierskonzept auch als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach den §§ 136 ff BauGB genutzt werden. Weist die Kommune das untersuchte Quartier als Sanierungsgebiet aus, können Private oder Gewerbetreibende entsprechend des Einkommenssteuergesetztes (§§ 10 f und 7 h EStG) ihre (energetischen) Investitionen in die Bausubstanz um 90 bzw. 100 Prozent von der zu zahlenden Steuer abziehen.
Zentral für den Erfolg eines Energetischen Quartierskonzepts ist die aktive Beteiligung aller Akteur*innen aus dem Quartier und aus der Stadtverwaltung.
Nein. Ein Energetisches Quartierskonzept ist eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Die Erarbeitung und auch die Umsetzung eines solchen Konzepts bedingt nicht das frühzeitige Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes.
Demnach wird auch das Energetische Quartierskonzept Bolzum-Wehmingen keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Privathaushalte oder Unternehmen auslösen. Diesem Konzept liegt die Kommunale Wärmeplanung zu Grunde, sodass auch hier vielmehr informiert wird, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im Quartier am besten verfügbar sein wird. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz fest.
Nein. Wenn Ihre Öl- oder Gas-Heizung noch intakt ist und vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde, darf sie weiter betrieben (und auch repariert) werden. Eine Ausnahme nach dem Gebäudeenergiegesetz bilden Heizkessel, die schon länger als 30 Jahre in Betrieb sind. Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen, Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie Anlagen, die in einem Wärmepumpen-Hybridsystem betrieben werden.
Heizkessel dürfen maximal bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach ist ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen verpflichtend (Gebäudeenergiegesetz §72, Absatz 4). Defekte Heizungen können repariert werden. Für Heizungen, die nicht mehr repariert werden können, gibt es Übergangsfristen (Gebäudeenergiegesetz §71i).
Nein. Fossile Energieträger wie Öl und Gas werden zusätzlich in Form einer CO2-Abgabe besteuert. Diese wird in den nächsten Jahren schrittweise ansteigen, sodass Öl und Gas wesentlich teurer werden. Wer klimafreundlich ohne Öl und Gas heizt, ist hingegen unabhängig von diesen Preissteigerungen. Moderne klimaneutrale Heizungen wie Wärmepumpen und der Anschluss an ein Wärmenetz sind effizienter und können sich langfristig gegenüber Öl und Gas deutlich lohnen.
Eine energetische Gebäudesanierung ist für Sie nicht verpflichtend, Sie können dadurch möglicherweise jedoch viel Geld sparen. Je besser Ihr Gebäude gedämmt ist, desto komfortabler sind die Temperaturen im Innenraum: Während im Winter die Wärme nicht durch Fenster, Dächer, Türen und Außenwände verloren geht, heizen sich die Räume im Sommer auch nur langsamer auf. So reduzieren Sie direkt Ihre monatlichen Heizkosten. Wenn Sie Ihr Gebäude zuerst sanieren, können Sie im Anschluss eine neue Heizung mit geringerer Heizleistung kaufen. Diese ist günstiger.