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Lärmaktionsplan
Die Stadt Sehnde lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich aktiv an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 3. Stufe zu beteiligen.
Lärm ist ein bedeutendes Umweltproblem, das die Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt beeinflusst. Daher ist es uns ein Anliegen, die Öffentlichkeit in diesen wichtigen Prozess einzubeziehen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans möchten wir die Meinungen, Erfahrungen und Vorschläge der Sehnder Bevölkerung sammeln. Ihre Rückmeldungen sind entscheidend, um die Lärmsituation in unserer Stadt zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln. Aus Ihrer Beteiligung wird der Lärmaktionsplan der 4. Stufe entwickelt.
Wir ermutigen alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Ihre Stimme zählt! Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Lebensqualität in Sehnde zu verbessern und eine nachhaltige Lärmminderung zu erreichen.
Lärm ist nicht nur eine Belästigung, sondern kann auch gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Mit diesem Hintergrund sind Lärmminderungsplanung in den §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und gehen auf die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zurück.
Ziel ist eine umfassende Regelung von Geräuschimmissionen in der Umwelt. Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24. Juni 2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen.
Die Stadt Sehnde kommt dieser Verpflichtung mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für das gesamte Stadtgebiet nach. Der Lärmaktionsplan wird in mehreren Phasen umgesetzt. Zunächst wurden die am stärksten betroffenen Gebiete identifiziert und priorisiert. Anschließend werden konkrete Maßnahmen erarbeitet und schrittweise umgesetzt.
Neben dem klassifizierten Straßennetz der Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen (sog. „EU-Netz“) wird ein vom Land Niedersachsen berechnetes „Erweiterungsnetz“ betrachtet, in dem auch Kreis- und Gemeindestraßen sowie Straßen unterhalb einer Verkehrsbelastung von 8.200 Kfz/Tag berücksichtigt werden.
Auf der Grundlage des in der Europäischen Union (EU) neu eingeführten einheitlichen Berechnungsverfahrens CNOSSOS wurde für das Jahr 2022 eine aktuelle Lärmkartierung für alle Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke ab 8.200 Kfz/Tag), Haupteisenbahnstrecken (ab 30.000 Zugbewegungen/Jahr) und Ballungsräume (ab 100.000 Einwohner und einer Bevölkerungsdichte ab 1.000 Einwohner/km²) durchgeführt. Die Ergebnisse der Lärmkatierung sind auf dem Kartenserver des Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz veröffentlicht.
Alles Weitere können Sie der unten verfügbaren amtlichen Bekanntmachung entnehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihre wertvollen Beiträge!