Inhaltsbereich
medizinische Versorgung
Wie gut ist die medizinische Versorgung in und um Sehnde?
Gibt es genügend Praxen im Bereich Hausärzt*innen, Zahnärzt*innen, Fachärzt*innen? Wie gut sind die Praxen zu erreichen, wie weit und beschwerlich sind die Anfahrtswege und wie erreichen die Patient*innen die Praxen, wenn sie weniger mobil sind? Wo steuern wir hin? Wie wird die medizinische Versorgung in den kommenden Jahren aussehen?
Die Stadtverwaltung Sehnde sieht eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung auch als Teil der Daseinsvorsorge. Denn nur die Kommune, die eine gute Infrastruktur in Bezug auf die medizinische Versorgung vorweisen kann, ist langfristig als Wohnort attraktiv für Jung und Alt.
Die medizinische Versorgung in Sehnde ist aktuell, nach den Richtwerten der Dachverbände, gut. Durch die Nähe und gute Erreichbarkeit der Landeshauptstadt und auch die Möglichkeit der Nutzung vieler Angebote in Hildesheim, scheint die medizinische Grundversorgung gesichert.
Bereits seit einigen Jahren werden Fachärzt*innen in Sehnde nachgefragt und ein Blick in die Zukunft genügt, um in allen medizinischen Bereichen eine drohende Mangelversorgung zu befürchten.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) meldet für Sehnde folgende Strukturdaten:
- Hausärzte: 11,5 Stellen
- Fachärzt*innen: 5
- Durchschnittsalter 59
In diesen Strukturdaten ist die zahnärztliche Versorgung noch nicht betrachtet.
Rein zulassungsrechtlich sind Mediziner*innen bei der Wahl ihrer Niederlassung nicht frei in der Ortssuche. Hier gelten Planungsgebiete und –quoten. So gibt es zum Beispiel eine räumliche Bezugsgröße für die hausärztliche Versorgung, die die Städte Lehrte und Sehnde zusammenfasst und aktuell noch weitere fünf Sitze von Hausärzt*innen zulässt. Lassen sich nun fünf Allgemeinmediziner*innen in Lehrte nieder, ist die Quote auch für die Stadt Sehnde erfüllt.
Die Versorgungsgrade für die Planungsgebiete zu denen Sehnde gehört sind nach der letzten Berechnung der KVN wie folgt:
- allgemeinmedizinische Planstellen - Versorgungsgrad 98,3%
- augenärztliche Planstellen (Plangebiet Region Hannover) - Versorgungsgrad 128,1 %
- chirurgische und orthopädische Planstellen (Plangebiet Region Hannover)- Versorgungsgrad 161,3%
räumliche Bezugsgrößen:
Die Bedarfsplanung teilt sich in folgende Gruppen auf:
- Hausärztliche Versorgung (§ 11 Bedarfsplanungs-Richtlinie)
Räumliche Bezugsgröße: Hausärztlicher Planungsbereich Lehrte & Sehnde
- Allgemeine fachärztliche Versorgung (§ 12 Bedarfsplanungs-Richtlinie)
Räumliche Bezugsgröße: Region Hannover
Fachgruppen: Augenärzte, Chirurgen und Orthopäden, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten, Urologen
- Spezialisierte fachärztliche Versorgung( § 13 Bedarfsplanungs-Richtlinie)
Räumliche Bezugsgröße: Raumordnungsregion Hannover (Region Hannover, LK Schaumburg, LK Nienburg (Weser))
Fachgruppen: Anästhesisten, Radiologen, Fachinternisten, Kinder – und Jugendpsychiater
- Gesonderte fachärztliche Versorgung (§ 14 Bedarfsplanungs-Richtlinie)
Räumliche Bezugsgröße: KVN – Land Niedersachsen
Fachgruppen: Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Strahlentherapeuten, Transfusionsmediziner
Förderrichtlinie der Stadt Sehnde, Drucksache 736 aus 2020
Um auch für die Zukunft gut aufgestellt zu sein und frühzeitig gegenzusteuern hat die Politik im Juli 2020 die Festlegung von Förderkriterien zur Ansiedlung von gesamtgesellschaftlich besonders wichtigen Funktionsträger*innen, insbesondere von Allgemeinmediziner*innen und Fachärzt*innen", im Stadtgebiet Sehnde beschlossen.
Ziel war ein Instrument zur Förderung der Ansiedlung gesamtgesellschaftlich besonders relevanter Funktionsträger*innen, für deren Zuzug ein besonderer Bedarf besteht.
Die Förderung – Drucksache 2020/736 - sieht folgende Regelungen vor:
- Bevorzugter Erwerb eines Baugrundstückes zur Eigennutzung innerhalb eines von der Stadtverwaltung Sehnde zu vermarktenden Baugebietes außerhalb der für das entsprechende Baugebiet festgelegten Vergabekriterien.
- Förderung des Grundstückserwerbs in Höhe von 25.000 € in Form einer Anrechnung dieses Betrages auf den Grundstückskaufpreis. Diese Förderung setzt eine im Stadtgebiet Sehnde auszuübende ärztliche Tätigkeit von mindestens 60 Kalendermonaten voraus, wobei der Zeitraum ab 01. des auf den Einzug (offizielles Datum Meldebehörde) in das Haus folgenden Kalendermonats beginnt. Sollte die ärztliche Tätigkeit in einer Arztpraxis innerhalb des Gebiets der Stadt Sehnde vor Ablauf eines Zeitraums von 60 Kalendermonaten aufgegeben werden, so reduziert sich der Förderbetrag um 400 € je vollendetem Kalendermonat tatsächlich ausgeübter ärztlicher Tätigkeit und ist entsprechend zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt auch bei einer Veräußerung/Vermietung des Grundstücks innerhalb dieses Zeitraums. Auf eine Absicherung des Förderbetrages im Grundbuch wird ausdrücklich verzichtet; die Regelungen zur Förderung werden in den notariellen Kaufvertrag übernommen.
- Der Zuschuss kann auch für den Erwerb einer eigengenutzten Eigentumswohnung gewährt Die weiteren Regelungen gelten entsprechend.
- Die Erweiterung und Streichung auf weitere für Sehnde gesamtgesellschaftlich besonders wichtige Funktionsträger*innen in Form der Festlegung einer evtl. Förderung bis zur Höhe von 25.000 € sollte durch den Verwaltungsausschuss erfolgen.
Kritikpunkte an dieser Förderrichtlinie sind:
- die Bevorzugung einer bestimmten Berufsgruppe
- die Förderung einer Berufsgruppe, die im weiteren Lebensverlauf über ein auskömmliches Einkommen verfügen wird
- eine Förderung zu Lasten anderer Interessenten
- die Gefahr, der Erschleichung von Steuergeldern
Hierzu einige Hinweise:
Die Förderrichtlinie stellt ausdrücklich fest, dass Sie, relativ flexibel, zukünftig auch für andere, dringend notwendige Berufsgruppen ausgeweitet werden kann. So ist zum Beispiel auch eine zukünftige Förderung der Ansiedlung von Fachkräften für Kitas und in der Pflege durch die Richtlinie möglich.
Junge Mediziner*innen befinden sich zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund der langen Studienzeit bereits in einem fortgeschrittenen Alter. Der Neuaufbau, die Übernahme oder die Teilhabe an einer Praxis ist sehr kostenintensiv und belastet die finanzielle Situation für viele zukünftige Jahre der beruflichen Tätigkeit.
Ja, aufgrund der Richtlinie werden andere Bauland-Interessenten schlechter gestellt. Die Zahl der durch die Richtlinie vergebenen Grundstücke ist prozentual aber so gering, dass dieser Nachteil zum Wohl der Allgemeinheit in Kauf genommen werden kann.
Die Gewährung des Zuschusses ist an strenge Regeln geknüpft, die auch vertraglich geregelt werden. Bei Nichteinhaltung müssen die monetären Leistungen erstattet werden.
Die Zukunft der medizinischen Versorgung hat Bürgermeister Olaf Kruse zur Chefsache erklärt. Gemeinsam mit dem Stadtmarketing stimmt er sich mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus vier Sehnder Allgemeinmedizinern, eng ab. Es werden regelmäßige Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, Investoren und Fachleuten geführt und die drohende Verschärfung des Mangels in der medizinischen Versorgung immer wieder deutlich beim Land und den Dachverbänden angemahnt.
Wir sind fest davon überzeugt, dass wir nur durch beherztes Handeln eine Lösung für Sehndes Zukunft herbeiführen können
Zwei öffentliche Veranstaltungen zum Thema und deren Inhalte:
- Cora Hermenau, Dezernentin für Öffentliche Gesundheit und Sicherheit der Region Hannover, und Bürgermeister Olaf Kruse im Gespräch.
- Wie sieht die Zukunft der medizinischen Versorgung in Sehnde aus? Istzustand - Prognosen - Möglichkeiten; Informationsabend zu medizinischer Versorgungszentren.