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Standortkonzept Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 einstimmig ein Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Bestandteil des Beschlusses ist auch der Zusatz, dass bis auf Weiteres außerhalb sogenannter teilprivilegierter Flächen (§35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) keine Bauleitplanung zur Realisierung von regulären PV-Freiflächenanlagen zu betreiben ist.
Das Konzept gibt einerseits potentiellen Investoren Hinweise, die der Abschätzung von Erfolgsaussichten möglicher Freiflächen-Photovoltaik-Vorhaben dienen. Andererseits unterstützt es die Vertreter der Stadt bei der Erstbeurteilung von Projektanfragen.
Aufgrund des Ratsbeschlusses besteht für Investoren momentan im Gemeindegebiet die Möglichkeit, in einem 200m-Korridor entlang der Autobahn und der Schienenwege eine Baugenehmigung für Freiflächen-PV-Anlagen zu beantragen. Die Erstellung von Agri-PV-Anlagen (landwirtschaftliche Nutzung von Flächen und sekundäre Solarstromproduktion) ist nicht Bestandteil des Konzepts.
Standortkonzept Teilprivilegierung Bericht
Standortkonzept Teilprivilegierung Karte
Beschluss
Beschlussvorlage 2023/0375 (65 kB) |