Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) müssen sich Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres bis Vollendung des 18. Lebensjahres, welche ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, vorher ärztlich untersuchen lassen.
Für die vorgeschriebenen kostenlosen Untersuchungen werden im Bürgeramt gebührenfreie Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt, die zu einer Untersuchung bei einem frei wählbaren Arzt berechtigen.
Dieser Online-Service gilt allerdings nur für die Erstuntersuchung und für die erste Nachuntersuchung.