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Bürger*innen-Service
Im Bürgerbüro stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen zu allen Fragen rund um Wohnsitzänderungen, Ausweis- und Passdokumente, KFZ-Zulassungswesen, Fundsachen, melderechtlichen Bescheinigungen und weiteren Themen zur Verfügung. In der Spalte „Dienstleistungen“ finden Sie zu vielen Themen nähere Erläuterungen, zum Beispiel zu den von Ihnen mitzubringen Unterlagen oder ob die Region Hannover oder die Stadt Sehnde Ihnen in diesen Angelegenheiten weiterhelfen können.
Bitte beachten Sie, dass Anliegen, für die nicht alle erforderlichen Unterlagen am Termin vorgelegt werden können, nicht bearbeitet werden. Wir bitten um Verständnis, dass dann ein erneuter Termin erforderlich ist, zu dem Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig mitbringen.
Terminvergabe
Denken Sie bitte daran, dass sämtliche KFZ-Angelegenheiten nur mit einer vorherigen Terminbuchung möglich sind.
Aus gegebenem Anlass: Wählen Sie bitte bei der Online-Terminvergabe als 1.Schritt ob es sich um ein Bürgerbüro-Anliegen oder ein KFZ-Anliegen handelt. Buchen Sie bitte im Anschluss nur das für Sie zutreffende Anliegen. Sogenannte "Ersatzbuchungen" für nicht zutreffende Anliegen, zum Zweck irgendeinen Termin zu erhalten, können wir bei der Bearbeitung nicht berücksichtigen und müssen Sie um eine erneute Terminfindung bitten. Vielen Dank für die Beachtung.
Sie kommen über den QR-Code oder über die folgende Adresse zu der Online-Terminvergabe des Bürgerbüros:
Meldewesen
An- und Ummeldungen, Meldeauskünfte und Meldebescheinigungen
Sind Sie neu im Stadtgebiet Sehnde oder innerhalb von Sehnde umgezogen?
Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden müssen.
Bringen Sie Ihren Personalausweis, die Wohnungsgeberbescheinigung und gegebenenfalls Ihre Fahrzeugpapiere für die Adressänderung mit.
Sollten Sie sich das erste Mal in Sehnde anmelden, beachten Sie bitte, dass alle anzumeldenden Personen anwesend sein müssen und die Vorlage Ihrer Urkunden (Geburts- oder Heiratsurkunden) von Vorteil ist.
Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz ist nicht notwendig und erfolgt automatisch bei Anmeldung.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Abmeldung im Bürgerbüro erforderlich. Diese kann eine Woche vor der Ausreise erfolgen.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter Dienstleistungen.
Pass- und Ausweispapiere, eID-Karte
Personalausweise und Reisepässe
Eine persönliche Anwesenheit bei Antragstellung ist zwingend notwendig!
Bitte beachten Sie, dass ggf. eine Zustimmung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils vorgelegt werden muss. Das entsprechende Formular finden Sie unten bei den Dokumenten.
Personalausweis: Eine Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.
Seit dem 02.08.2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend. Diese erhöhen die Fälschungssicherheit des Dokumentes.
Reisepass: Seit dem 01.11.2007 werden zusätzlich zum digitalen Passfoto auf dem Chip im elektronischen Reisepass (ePass) auch zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist ab dem 6. Lebensjahr vorgeschrieben.
Die Fingerabdrücke sind nur auf dem Chip im ePass gespeichert. Sie werden bei der Antragsbehörde und der Bundesdruckerei sofort nach Fertigstellung bzw. Aushändigung gelöscht!
Einen Reisepass benötigen Sie nicht für alle Reisen. Nähere Informationen zu benötigten Dokumenten finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
eID-Karte: Bürger*innen der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können seit dem 01.01.2021 einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgegeben.
Wie der neue Personalausweis enthält die eID-Karte die Online-Ausweisfunktion. Ihre Inhaber*innen können sich damit sicher und einfach online ausweisen und dadurch vieles digital erledigen. Sie ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Hinweise:
- Die Anträge für Personalausweise, Reisepässe und die eID-Karte werden direkt im Bürgerbüro bearbeitet und zur Fertigstellung an die Bundesdruckerei in Berlin weitergeleitet - Sie können vorab kein Formular ausfüllen.
- Nach Ablauf der Gültigkeit müssen neue Dokumente beantragt werden - eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die Ausgabe der fertigen Dokumente erfolgt im Bürgerbüro. Bitte denken Sie daran, Ihre abgelaufenen Dokumente mitzubringen*
- Alle Dokumente sind gebührenpflichtig!
* Achtung: In den Medien wurden vor Kurzem Informationen veröffentlicht nachdem Pässe und Ausweise mit der Post direkt nach Hause geschickt werden. Dies ist eine Idee des Bundesinnenministeriums für die Zukunft die noch nicht umsetzungsfähig ist. Wir weisen deshalb noch einmal daraufhin, Pässe und Ausweise müssen in der Behörde abgeholt werden, unter Vorlage der alten Ausweispapiere, die entweder eingezogen bzw. entwertet werden müssen.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter Dienstleistungen.
amtliche Beglaubigungen
Wir bieten Ihnen zwei Beglaubigungsarten an:
1. die amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen
2. die amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Amtlich beglaubigt werden Dokumente wenn
- die Urschrift von einer anderen deutschen Behörde erstellt wurde oder
- die Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird
Folgende Dokumente bzw. Unterschriften werden nicht amtlich beglaubigt:
- Personenstandsurkunden
- Führerscheine, Waffenbesitzkarten, Jagdscheine, Angelscheine
- Ausländische Urkunden (wenn keine Übersetzung von einem vereidigtem Dolmetscher vorgelegt werden kann)
- Führungszeugnisse, Gewerberegisterauszüge
- Auszüge aus dem Handelsregister, dem Liegenschaftskataster und dem Vereinsregister
- Gesellschaftsverträge von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Unterschriften unter Vorsorge- und Patientenvollmachten
- Ausländische Ausweisdokumente
- Gerichtsentscheidungen, Grundbucheintragungen, Testamente
- Betreuerausweise, Bestallungsurkunden
- Zulassungsbescheinigungen Teil I + Teil II
- Bebauungspläne
- Kaufverträge, Schenkungsverträge, u. ä.
- Einladungen von Verwandten und Freunden aus dem Ausland
- Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten für die Mitnahme von Kindern im Ausland
- Schriftstücke die offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich sind
Unterschriften oder Handzeichen werden nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart unserer Mitarbeitenden vollzogen werden.
Fischereischeine
Wenn Sie in Deutschland in offenen Gewässern fischen wollen, benötigen Sie neben der Genehmigung der Eigentümer*innen beziehungsweise Pächter*innen einen gültigen Fischereischein.
Voraussetzungen für einen Fischereischein sind:
- bestandene Fischerprüfung (auch aus anderen Bundesländern)
- Vollendung des 14. Lebensjahr
- Zuverlässigkeit
Den Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines finden Sie hier.
Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie hier.
Führungszeugnis
Sollten Sie aus beruflichen oder anderen Gründen ein Führungszeugnis benötigen, können Sie dieses bei uns im Bürgerbüro beantragen. Dabei wird zwischen folgenden Arten des Führungszeugnisses unterschieden:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
- als erweitertes Führungszeugnis (privat oder behördlich)
- als europäisches Führungszeugnis
Für das erweiterte Führungszeugnis ist, die schriftliche Aufforderung vorzulegen (siehe § 30a Abs. 2 BRZG).
Ihr Antrag wird bei Antragstellung vom Bürgerbüro an das Bundesamt für Justiz übermittelt. Von dort aus geht die Auskunft aus dem Bundeszentralregister direkt per Post zu Ihnen nach Hause. Sollte es sich beim Empfänger um eine Behörde handeln, geht die Auskunft direkt an die Anschrift der jeweiligen Behörde, die dieses Führungszeugnis von Ihnen benötigt.
Sie können das Führungszeugnis mit dem neuen Personalausweis auch online beantragen – klicken Sie hier.
Fundsachen
Beim Fund eines Wertgegenstandes von über 10,- EUR ist dies im Fundbüro abzugeben. Für die Fertigung einer Fundanzeige benötigen wir Daten wie Fundort, Fundzeitpunkt sowie Ihre persönlichen Daten. Diese werden für den weiteren Verlauf (ggf. Finderlohn oder Eigentumsübergang) benötigt.
Unter dem Link https://www.e-fund.eu/fundbueros.php können Sie jederzeit überprüfen, ob Ihr Wertgegenstand im Fundbüro abgegeben worden ist.
Wir sind verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich innerhalb dieser Zeit keine Eigentümer*in, haben Sie als Finder*in Anspruch auf den Gegenstand.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie hier.
Untersuchungsberechtigungsscheine
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen möchte, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber*innen, Jugendliche nicht beschäftigen. Die hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungsscheine werden im hiesigen Bürgerbüro an die Jugendlichen unter 18 Jahren oder deren Erziehungsberechtigten ausgegeben.
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie hier.
Führerscheinwesen
Alle Angelegenheiten rund um den Führerschein werden nicht mehr von der Stadt Sehnde bearbeitet, sondern ausschließlich bei der Fahrerlaubnisbehörde der Region Hannover.
Sie ist Ansprechpartnerin, wenn es darum geht, den Führerschein neu zu erwerben, zu ändern oder umzuschreiben. Es werden bei der Stadt Sehnde auch keine Antragsformulare mehr dafür ausgegeben.
Außerdem halten wir viele Vordrucke und Antragsformulare für Sie bereit, z.B. für Kinderbetreuungen, für die Steuererklärung, für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), für Schwerbehindertenausweise.
Dokumente
Fotomustertafel Bundesdruckerei Berlin (2 MB) | |
Abmeldung Wohnsitz (193 kB) | |
Anmeldung Wohnsitz (113 kB) | |
Eigentümererklärung (11 kB) | |
Einverständniserklärung Umzug Minderjährige (74 kB) | |
Einverständniserklärung Ausweis Minderjährige (524 kB) | |
Wohnungsgeberbescheinigung (40 kB) | |
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) (95 kB) |