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FAQ
Ihre Fragen. Unsere Antworten. Klicken Sie sich gerne durch unsere FAQ rund um Ihre Bewerbung!
Wie bewerbe ich mich richtig?
Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an der Stadt Sehnde als neue Arbeitgeberin geweckt haben.
Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie sich am besten bei der Stadt Sehnde bewerben.
Am Ende jeder Stellenanzeige gibt es eine Schaltfläche .
Im ersten Schritt können Sie Ihre persönlichen Daten hinterlegen. Im Folgenden werden Sie durch die verschiedenen Fragen geführt.
Fragen/Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung ist eine Änderung der Bewerbungsangaben durch Sie nicht mehr möglich. Sollten Sie noch Unterlagen nachreichen wollen, senden Sie diese bitte im PDF Format an bewerbung@Sehnde.de.
Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Sehnde erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte mit Frau Lemahl-Zinngrebe unter 05138 707209 in Verbindung oder schreiben Sie an bewerbung@Sehnde.de.
Welche Anlagen muss ich beifügen?
Sie sollten mindestens ein Motivations-/Bewerbungsschreiben und einen Lebenslauf beifügen.
Wichtig ist der Nachweis über die bestandene Ausbildung bzw. das erfolgreich abgeschlossene Studium.
Arbeitszeugnisse der, wenn vorhanden, letzten drei Arbeitgeber*innen. Ältere Arbeitszeugnisse sind vorerst nicht erforderlich. Ebenfalls sollten Sie darauf verzichten Nachweise über Tagesschulungen oder dergleichen beizufügen.
Sollte eine Fahrerlaubnis als Voraussetzung aufgelistet sein, so sollten Sie diesen in Kopie als jpg-Datei beifügen.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich nicht über die erforderliche Qualifikation verfüge?
Der jeweiligen Ausschreibung können Sie entnehmen, welche Anforderungen an die künftige Mitarbeiterin bzw. den künftigen Mitarbeiter gestellt werden. Soweit zum Beispiel als Eingangsqualifikation ausschließlich eine Angestelltenprüfung II gefordert ist, können Bewerbungen ohne diese Qualifikation im Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall stehen Ihnen die in der Ausschreibung benannten Ansprechpartner*innen des Teams Personal gern für detaillierte Auskünfte zur Verfügung.
Warum gibt es ein Bewerbungsschluss?
In den Stellenausschreibungen finden Sie Hinweise auf den Bewerbungsschluss. Bitte halten Sie die Bewerbungsfrist unbedingt ein, da das Team Personal unmittelbar nach Bewerbungsende die Organisationseinheit, in deren Auftrag die Ausschreibung erfolgt ist, beteiligt. Auch der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte erhalten Einsicht in Ihre Bewerbungsunterlagen, so dass verspätet eingegangene Bewerbungen möglicherweise nicht mehr in das Verfahren aufgenommen werden können.
Absage oder Einladung zum Vorstellungsgespräch, wann bekomme ich was?
Bei der Vergabe der Stelle ist darauf zu achten, dass die Bewerbung zum Zug kommt, deren Deckungsgrad mit der geforderten Qualifikation für die auszuübende Tätigkeit am höchsten ist. Eine eventuelle Absage ist damit keine Aussage zu Ihrer persönlichen Qualifikation!
Wie sagt man so schön: „Papier ist geduldig“. Daher möchten wir Sie auch noch persönliche Kennenlernen, so dass jeder Stellenbesetzung auch Vorstellungsgespräche vorausgehen, deren Umfang und Dauer variieren können. Für die Besetzung von Leitungspositionen wird beispielsweise ein Assessmentcenterverfahren durchgeführt, entsprechende Hinweise sind in den jeweiligen Stellenausschreibungen zu finden.
Beachten Sie bitte, dass Absagen, Einladungen oder auch Zwischenbescheide per E-Mail erfolgen. Überprüfen Sie bitte daher regelmäßig Ihren Posteingang sowie den Spam-Ordner auf neue E-Mails.
Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste für Ihre Onlinebewerbung.