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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Wassel  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Wassel
Gremium: Ortsrat Wassel
Datum: Mi, 06.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Sitzung findet gemeinsam mit den Ortsräten Bilm, Bolzum und Höver statt.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
40. Änderung des Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Sehnde hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2019/0457  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

e) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

f) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

g) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

h) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

i) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

j) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

k) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

l) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2018/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Mo, 04.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den

       folgenden Beschluss zu fassen:

 l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.

 

Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar tagt unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich allein weiter.

 

Ortsbürgermeister Haarstrich beantragt die Tagesordnung um Punkt 4 Mitteilungen der Verwaltung und Punkt 5 Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung zu erweitern.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Ilten    DATUM: Mo, 04.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a)Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu

fassen:

l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Müllingen-Wirringen    DATUM: Mo, 04.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat llingen-Wirringen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Mo, 04.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.

 

 

Der Ortsrat Rethmar tagt unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Matthias Jäntsch im Foyer des Rathauses allein weiter.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mo, 04.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Wehmingen    DATUM: Mo, 04.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.

 

 

Der Ortsrat Wehmingen tagt unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Olaf Kruse um 19:47 Uhr weiter im Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Bilm    DATUM: Mi, 06.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

 

 

 

Enthaltung/en

Vorsitzender Ortsbürgermeister Schemschat schließt die gemeinsame Sitzung um 19:10 Uhr.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Bolzum    DATUM: Mi, 06.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

Vorsitzender Ortsbürgermeister Schemschat schließt die gemeinsame Sitzung um 19:10 Uhr.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Höver    DATUM: Mi, 06.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat ver empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

 

Vorsitzender Ortsbürgermeister Schemschat schließt die gemeinsame Sitzung um 19:10 Uhr.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Wassel    DATUM: Mi, 06.02.2019    TOP: Ö 2
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

 

Vorsitzender Ortsbürgermeister Schemschat schließt die gemeinsame Sitzung um 19:10 Uhr.

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 19.02.2019    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB

 

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2018/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en