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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 08.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:27 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Im Rathaus besteht Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, einen Mund-/Nasenschutz (FFP2- oder OP-Masken) zu tragen. Die Sitzung findet als sogenannte Hybridsitzung statt. Es besteht die Möglichkeit persönlich oder per Video an der Sitzung teilzunehmen. Bei persönlicher Teilnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten. Der WebEx-Zugang wird den Mitgliedern per E-Mail zugesandt.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.05.2021
SI/2021/527  
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 334 "Südtorfeld", 4. Änderung, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0953  
Ö 4  
Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 15.10.2020 hier: Beteiligung der Stadt Sehnde am Ernteprojekt "Gelbes Band"
Enthält Anlagen
2020/0841-1  
Ö 5  
48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0952  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Ortslage Dolgen“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich gliedert sich in vier Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Di, 18.05.2021    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans r den Bereich „Ortslage Dolgen“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich gliedert sich in vier Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 08.06.2021    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans r den Bereich „Ortslage Dolgen“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich gliedert sich in vier Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug der Beschlussvorlage 2021/0952 zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 24.06.2021    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans r den Bereich „Ortslage Dolgen“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich gliedert sich in vier Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 354 "Maschwiese Nord" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0922  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 346 "Keramische Hütte Ost" im Ortsteil Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2021/0880  
Ö 8  
Einziehung von Teilflächen der Straßen "Astrid-Lindgren-Straße" und "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Absicht der Einziehung-
Enthält Anlagen
2021/0912  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 10  
Anfragen an die Verwaltung    
N 11     (nichtöffentlich)