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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 11.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Klimazentrum Sehnde
Ort: Boltessemstr. 2, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     "Einwohnerfragestunde"    
Ö 2     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.05.2024
SI/2024/275  
Ö 4     Quartierskonzept Bolzum-Wehmingen - Bericht der Klimaschutzagentur    
Ö 5     Windpark Müllingen-Wirringen - Vorstellung der Planungen durch die Juwi GmbH    
Ö 6     Bebauungsplan Nr. 637 "Wirringer Berg West" mit Örtlichen Bauvorschriften hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Enthält Anlagen
2024/0465  
Ö 7     Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten", hier: Festlegung Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Sehnde" gemäß § 171b BauGB
Enthält Anlagen
2024/0472  
Ö 8     Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplans
Enthält Anlagen
2023/0338  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufhebungsbeschluss:

Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Do, 23.05.2024    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

 

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufhebungsbeschluss:

Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen.

Der umliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im den und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 20.06.2024    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Aufhebungsbeschluss:

Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen.

Der umliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im den und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 9     Einziehung einer Teilfläche der Straße "Nordstraße" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-
Enthält Anlagen
2024/0469  
Ö 10     Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 11     Anfragen an die Verwaltung    
Ö 12     Schließung der Sitzung    
Ö 13     "Einwohnerfragestunde"