Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt |
Gremium: |
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
Datum: |
Di, 11.06.2024 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 21:00 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Klimazentrum Sehnde |
Ort: |
Boltessemstr. 2, 31319 Sehnde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.05.2024 |
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SI/2024/275 |
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Ö 4 |
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Quartierskonzept Bolzum-Wehmingen - Bericht der Klimaschutzagentur |
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Ö 5 |
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Windpark Müllingen-Wirringen - Vorstellung der Planungen durch die Juwi GmbH |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 637 "Wirringer Berg West" mit Örtlichen Bauvorschriften
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens |
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2024/0465 |
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Ö 7 |
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Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten",
hier: Festlegung Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Sehnde" gemäß § 171b BauGB |
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2024/0472 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplans |
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2023/0338 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Do, 23.05.2024 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 20.06.2024 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 27 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 9 |
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Einziehung einer Teilfläche der Straße "Nordstraße" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Einziehungsbeschluss- |
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2024/0469 |
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Ö 10 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 11 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 12 |
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Schließung der Sitzung |
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Ö 13 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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