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Auszug - Bebauungsplan Nr. 702A "Osterfeld Ost", 3. Änderung, und 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 BauGB  

Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 2
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Der Tagesordnungspunkt 3 wird zusammen mit dem Ortsrat Ilten beraten.
BV/2014/0011 Bebauungsplan Nr. 702A "Osterfeld Ost", 3. Änderung, und 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage BV/2014/0011 zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld-Ost“ und 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans  im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte mit Krippe geschaffen werden.

r die gefällten Robinien soll auf einer Fläche außerhalb des Plangebietes Ausgleich geschaffen werden. Der Fachbereichsausschuss spricht sich dafür aus, dass mit der Ausgleichsmaßnahme und der Bepflanzung in der nächsten Pflanzperiode im Herbst 2014 begonnen werden soll.

 

Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Abstimmung schließt Herr Völksen die gemeinsame Sitzung mit dem Ortsrat Ilten um 18:34 Uhr. Um 18:35 Uhr eröffnet Herr Völksen die Sitzung des Fachbereichsausschusses wieder.

 

 

 


Beschluss:
Dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702AOsterfeld Ost im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

Der Flächennutzungsplan wird über die 10. Berichtigung angepasst. Die Berichtigung (Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan) wird zusammen mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702AOsterfeld Ost ausgelegt.

 

Mit der Ausgleichsmaßnahme und der Bepflanzung ist in der nächsten Pflanzperiode im Herbst zu beginnen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en