Auszug - Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 637 "Wirringer Berg West" in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen der Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert kurz den Sachverhalt. Die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 637 „Wirringer Berg West“ kann letztmals für ein Jahr verlängert werden.
Nach kurzer Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:
Beschluss:
Auf Grund der §§ 14, 16, 17 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.06.2013 in Verbindung mit § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.07.2012 beschließt der Rat der Stadt Sehnde die in der Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 637 „Wirringer Berg West“ in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen.
Abstimmungsergebnis:
9 | Ja-Stimme/n |
0 | Nein-Stimme/n |
0 | Enthaltung/en |