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Auszug - Genehmigung einer Darlehensaufnahme der Eigengesellschaft Infrastruktur Sehnde GmbH; hier: Beauftragung der Vertreterin bzw. des Vertreters in der Gesellschafterversammlung
Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt in aller Ausführlichkeit.
Herr Pöser fragt, ob das ehem. Rathaus Ilten auch vom Hagelschaden im Jahr 2013 betroffen war und ob dieser Schaden der Versicherung gemeldet wurde.
- Herr Jankowski-Zumbrink bestätigt dies. Der Schaden am Dach wurde begutachtet und die Versicherungsleistung wurde in die Kalkulation eingearbeitet.
Frau Dohrs merkt an, dass die Darlehenssumme sehr hoch sei.
- Herr Jankowski-Zumbrink bemerkt hierzu, dass es sich um eine sehr aufwendige Sanierung handelt. Es wird zum Beispiel aus einer Wohnung zwei Wohnungen gemacht. Es erfolgt auch eine energetische Sanierung des Hauses. Außerdem wird sich erst im Rahmen der Baumaßnahmen herausstellen, ob die Kreditaufnahme in voller Höhe benötigt wird.
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den folgenden Beschluss zu fassen:
Es wird beschlossen, dass die Vertreterin bzw. der Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Infrastruktur Sehnde GmbH gemäß § 138 Abs. 5 NKomVG beauftragt wird, der Darlehensaufnahme bis zu einer Höhe von 550.000,00 € zur energetischen Sanierung und zum Umbau des Dachgeschosses des ehemaligen Rathauses in Ilten zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
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