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Ratsinformationssystem
Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Straßen im Baugebiet "Rethmar-Süd" und die Straßen "Vor dem Dorf" und im Baugebiet "Salzburg" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
Es wird ohne Aussprache abgestimmt. Beschluss: Der Rat beschließt: 1.) Die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11
- Rohrbeckweg mit den Flurstücken 15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09; 55/17(teilweise) - Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28 - Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise) - Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18 - Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise) - Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise) - Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64 - Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung mit den Flurstücken 67/15 (ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf einen 1 m breiten Streifen) und 65/60, 65/62, 65/66, 65/68
2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15 Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12
3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29, 199/52, 199/63, 199/67
unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr - und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56 beschränkt auf den Fußgängerverkehr – zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
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